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Samstag, 24. Juni 2006
Firmen Gründungen Selbständigkeit Gesellschaftsformen
Von ideenland, 15:37

Firmen Gründungen Typen Varianten Gesellschaftsformen

Hier helfe ich jemandem oder mehreren Leuten die gerne eine eigene Firma oder eine Selbständigkeit gründen oder erreichen wollen.

Es gibt für die Schweiz folgende Firmenbilder Gründungsmöglichkeiten, Firmen Gesellschaftsformen etc.:

Die Einzelfirma

Der Unternehmer führt auf eigenen Namen und Rechnung eine wirtschaftliche Tätigkeit aus. Der Firmeninhaber haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000 ist der Eintrag im Handelsregister obligatorisch.

Die einfach Gesellschaft (OR 530-551) (Siehe G Gesetze OR Obligationenrecht u.v.a.)

Es ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen mit dem Zweck, gemeinsam eine Leistung zu erbringen. Die Haftung der einzelnen Teilnehmer ist solidarisch und unbeschränkt für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eintrag im Handelsregister nicht möglich. Empfehlung: Notar mit der Errichtung des Gesellschaftsvertrages beauftragen.

Die Kollektivgesellschaft (OR 552-593)

Hier vereinigen sich zwei oder mehrere private Personen zu einer juristischen Gesellschaft, welche im Handelsregister eingetragen werden muss. Die einzelnen Gesellschafter haften für die Gesamtschulden der Gesellschaft solidarisch und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Errichtung des Vertrages bei einem Notar.

Die Kommanditgesellschaft (OR 594-619)

Bei der Kommanditgesellschaft schliessen sich zwei oder mehrere Personen zwecks Bildung einer Firma zusammen. Wenigstens ein Mitglied (Komplementär) haftet für die Verpflichtungen der Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch. Die übrigen Mitglieder (Kommanditäre) haften maximal mit dem in die Gesellschaft eingebrachten Kapital. Der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Errichtung des Vertrages bei einem Notar.

Die Aktiengesellschaft AG (OR 620-763)

Die AG entsteht durch den Eintrag im Handelsregister. Zur Gründung braucht es mindestens drei Personen, Statuten sowie ein Grundkapital von mindestens CHF 100 000, wovon die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist an einer konstituierenden Generalversammlung die Gründung in einer öffentlichen Urkunde festzuhalten. Diese ist durch einen Notar auszufertigen. Die AG ist eine juristische Person. Das Gesellschaftsvermögen haftet ausschliesslich für die Verbindlichkeiten der Firma. Jeder Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Die Wahl einer Revisionsstelle ist obligatorisch.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH (OR 772-827)

Die GmbH stellt ein Mittelding zwischen AG und Personen-Gesellschaften dar. Für deren Gründung braucht es zwei Personen. Kapitalbedarf CHF 20 000, maximal CHF 2 000 000, wovon die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften maximal mit dem im Handelsregister eingetragenen Anteil des Stammkapitals. Mindestens ein Geschäftsführer muss in der Schweiz wohnen.

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